
Kursnummer/ Kurstyp
|
20495895 / Lehrgang Führen 2 - Zugskommandant (Pilotveranstaltung)
|
Kursanfang
|
24.03.2026 07:45
|
Kursende
|
26.03.2026 17:15
|
Beginn der Buchung
|
07.11.2025 08:00
|
Mindestteilnehmeranzahl:
|
18
|
Stattfinde-Feststellung
|
am 10.03.2026
|

|
Kurstitel/ Kurskategorie
Lehrgang Führen 2 - Zugskommandant (Pilotveranstaltung) / Feuerwehrkurs
|
Kursziel
Die Lehrgangsteilnehmer lernen, die Funktion des Zugskommandanten in der eigenen Feuerwehr durchführen zu können. Außerdem sollen sie in der Lage sein, bis zu fünf eingesetzte Gruppen selbstständig zu führen und dabei eine der jeweiligen Situation angepasste Taktik anzuwenden.
Beschreibung
Theoretischer Teil
- Aufgaben des Zugskommandanten
- Brand- und Löschlehre
- Führungsgrundsätze, Führungssystem, Führungsverhalten
- Einsatzleitung/Stabsarbeit
- Löschwasserförderung über längere Wegstrecken
- Einsatztaktik bei Sonderlagen
- Theoretisch Planübungen
- Löschwasserförderung über längere Wegstrecken
- Ausarbeiten von Übungen
Praktischer Teil
- Formalexerzieren Einheitsstärke „Zug“
- Praktische Zugsübungen
|
|

|

Kursvoraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahr(e)
- Allgemeine Einsatztauglichkeit / Jugendtauglichkeit
Notwendige Kurse
- Gruppenkommandanten-Lehrgang
Kurs absolviert ODER-Verknüpfung!
- Lehrgang Führen I - Steiermark
Kurs absolviert ODER-Verknüpfung!
- Rechtliches im Feuerwehreinsatz - Abschluss Führen 1
Kurs absolviert ODER-Verknüpfung!
|
zum Kurs mitzubringen
Feuerwehrmitgliedskarte und Schreibmittel. Als Adjustierung ist für den Lehrsaal die Dienstkleidung D3 (ersatzweise E2) zu tragen. Für die praktischen Übungen ist die Schutzbekleidung E1 (für Brandbekämpfung) mitzuführen. Im Falle einer Nächtigung sind zusätzlich Toilettenartikel und ein Handtuch erforderlich.
ACHTUNG: Der "Kleine Gefahrguthelfer“ aus dem Lehrgang „Führen 1 - Gruppenkommandant“ ist mitzubringen.
Details siehe „Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen“
|
Weiteres
HINWEIS: UNENTSCHULDIGTES FERNBLEIBEN WIRD MIT 250 € VERRECHNET.
Aus Sicherheitsgründen dürfen bei der Ausbildung keine Schmuckgegenstände wie Piercings, Ohrringe, Nasenringe, etc. getragen werden.
Allgemeines
Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen
|
|