Kurs-Details
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Kursnummer/ Kurstyp
20495895 / Lehrgang Führen 2 - Zugskommandant (Pilotveranstaltung)

Kursanfang
24.03.2026 07:45
Kursende

26.03.2026 17:15

Beginn der Buchung

07.11.2025 08:00
Mindestteilnehmeranzahl:
18
Stattfinde-Feststellung
am 10.03.2026

Kurstitel/ Kurskategorie
Lehrgang Führen 2 - Zugskommandant (Pilotveranstaltung) / Feuerwehrkurs

Kursziel
Die Lehrgangsteilnehmer lernen, die Funktion des Zugskommandanten in der eigenen Feuerwehr durchführen zu können. Außerdem sollen sie in der Lage sein, bis zu fünf eingesetzte Gruppen selbstständig zu führen und dabei eine der jeweiligen Situation angepasste Taktik anzuwenden.

Beschreibung
Theoretischer Teil
- Aufgaben des Zugskommandanten
- Brand- und Löschlehre
- Führungsgrundsätze, Führungssystem, Führungsverhalten
- Einsatzleitung/Stabsarbeit
- Löschwasserförderung über längere Wegstrecken
- Einsatztaktik bei Sonderlagen
- Theoretisch Planübungen
- Löschwasserförderung über längere Wegstrecken
- Ausarbeiten von Übungen

Praktischer Teil
- Formalexerzieren Einheitsstärke „Zug“
- Praktische Zugsübungen



Kursvoraussetzungen
  • Mindestalter: 18 Jahr(e)
  • Allgemeine Einsatztauglichkeit / Jugendtauglichkeit

Notwendige Kurse
  • Gruppenkommandanten-Lehrgang
    Kurs absolviert ODER-Verknüpfung!
  • Lehrgang Führen I - Steiermark
    Kurs absolviert ODER-Verknüpfung!
  • Rechtliches im Feuerwehreinsatz - Abschluss Führen 1
    Kurs absolviert ODER-Verknüpfung!

zum Kurs mitzubringen
Feuerwehrmitgliedskarte und Schreibmittel. Als Adjustierung ist für den Lehrsaal die Dienstkleidung D3 (ersatzweise E2) zu tragen. Für die praktischen Übungen ist die Schutzbekleidung E1 (für Brandbekämpfung) mitzuführen. Im Falle einer Nächtigung sind zusätzlich Toilettenartikel und ein Handtuch erforderlich.

ACHTUNG: Der "Kleine Gefahrguthelfer“ aus dem Lehrgang „Führen 1 - Gruppenkommandant“ ist mitzubringen.

Details siehe „Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen“
Weiteres
HINWEIS: UNENTSCHULDIGTES FERNBLEIBEN WIRD MIT 250 € VERRECHNET.

Aus Sicherheitsgründen dürfen bei der Ausbildung keine Schmuckgegenstände wie Piercings, Ohrringe, Nasenringe, etc. getragen werden.
Allgemeines
Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen
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