Kurs-Details
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Kursnummer/ Kurstyp
20366698 / Feuerbeschau-Lehrgang

Kursanfang
06.05.2024 07:45
Kursende

08.05.2024 17:00

Beginn der Buchung

17.12.2023 09:00
Mindestteilnehmeranzahl:
12
Stattfinde-Feststellung
am 22.04.2024

Kurstitel/ Kurskategorie
Feuerbeschau-Lehrgang / Feuerwehrkurs

Kursziel
Dem Lehrgangsteilnehmer die Fertigkeit und die Kenntnis zu vermitteln, im Rahmen der Organisation der Feuerbeschau als Sachverständiger die Belange der örtlichen zuständigen Feuerwehr des Einsatzbereiches zu vertreten.

Beschreibung
THEORETISCHER TEIL:
- Rechtliche Aspekte: Grundlagen des Sachverständigenwesens, Erstattung von Befund und Gutachten, Verwaltungsverfahren
- Organisatorischer Brandschutz: Wesen des Betriebsbrandschutzes, Zündquellen
- Stmk. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz
- Baulicher Brandschutz OIB-Richtlinien (Österreichisches Institut für Bautechnik)
- Baulicher Brandschutz TRVB´s
- Anforderungen Materialiengesetze (VbF, FGV, etc.)
- Aufstellbereich Feuerungsanlagen (ÖNORM H5170, B2331)
- Brandmeldeanlagen, Beurteilung und Wirkungsweise
- Anlagentechnischer Brandschutz (RWA, LÖA)
- Abwehrender Brandschutz: Löschwasserbedarf, Löschwasserbezug
- Erste und Erweiterte Löschhilfe
- Feuerwehrzu- und Auffahrten

PRAKTISCHER TEIL:
Rundgang in der Feuerwehr- und Zivilschutzschule in Gruppen, zur Beurteilung der baulichen und technischen Brandschutzeinrichtungen wie im Zuge einer Feuerbeschau mit anschließender Erstellung von Befund und Gutachten in der Gruppe.



Kursvoraussetzungen
  • Mindestalter: 18 Jahr(e)
  • Allgemeine Einsatztauglichkeit / Jugendtauglichkeit

Notwendige Kurse
  • Einsatzleiter-Lehrgang
    Kurs absolviert

zum Kurs mitzubringen
Feuerwehrmitgliedskarte, Schreibzeug, Dienstkleidung D3 (ersatzweise E2 Variante 2) für den Lehrsaal, Schutzjacke. Bei einer Nächtigung ist Waschzeug inkl. Handtuch mitzunehmen.

* Details siehe "Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen"
Weiteres
Die kommissionelle Prüfung findet ca. 4 Wochen nach diesem Lehrgang statt. Eine gesonderte Anmeldung dazu ist nicht erforderlich.
Allgemeines
Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen
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