Kursnummer/ Kurstyp
|
20097125 / Einsatzleiter-Lehrgang
|
Kursanfang
|
28.01.2019 07:45
|
Kursende
|
31.01.2019 17:00
|
Beginn der Buchung
|
11.06.2018 08:00
|
Mindestteilnehmeranzahl:
|
18
|
Stattfinde-Feststellung
|
am 14.01.2019
|
|
Kurstitel/ Kurskategorie
Einsatzleiter-Lehrgang / Feuerwehrkurs
|
Kursziel
Dem Lehrgangsteilnehmer die Fähigkeit zu vermitteln, die Aufgaben in der Funktion als "Einsatzleiter" bei Einsätzen in Zugsstärke selbstständig erfüllen zu können.
Beschreibung
THEORETISCHER TEIL:
- Aufgaben eines Einsatzleiters
- Haftungsrechtliche Aspekte
- Funktion der Einsatzleitstelle
- Einsatztaktik
- Bemessen der Löschmittel und der Einsatzkräfte
- Löschwasserförderung
- Gefährliche Güter
- Planspiele Brandeinsatz - Gefährliche Stoffe - Technischer Einsatz
PRAKTISCHER TEIL:
- Aufgaben des Einsatzleiters beim Brandeinsatz
- Aufgaben des Einsatzleiters beim Technischen Einsatz
- Aufgaben des Einsatzleiters bei Einsätzen mit gefährlichen Stoffen
|
|
|
Kursvoraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahr(e)
- Allgemeine Einsatztauglichkeit / Jugendtauglichkeit
Notwendige Kurse
- Gruppenkommandanten-Lehrgang
Kurs absolviert ODER-Verknüpfung!
- Lehrgang Führen I - Steiermark
Kurs absolviert ODER-Verknüpfung!
|
zum Kurs mitzubringen
Feuerwehrmitgliedskarte, Schreibzeug,
Einsatzbekleidung E1 - Modell Steiermark, Feuerwehrhelm mit Gesichtsschutz, Feuerwehrgurt, Schutzkleidung für die Brandbekämpfung*. Bei einer Nächtigung ist Waschzeug inkl. Handtuch mitzunehmen.
Außerdem ist der beim Lehrgang Führen 1 - Stmk. verteilte "Kleine Gefahrguthelfer" zum Kurs mitzubringen!!
* Details siehe "Richtlinien für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen"
|
Weiteres
Anmeldung nur über das zuständige Bereichsfeuerwehrkommando!
Die Bereichsfeuerwehrverbände erhalten ein Kontingent von 1-2 je Anzahl der Feuerwehr im Bereich für die Dauer von 30 Tagen ab Buchungsfreigabe. Anschließend können weitere Anmeldungen innerhalb der Höchstteilnehmerzahl durchgeführt werden. Für alle Feuerwehren ist die Anmeldung 2 Wochen vor Kursbeginn möglich.
Aus Sicherheitsgründen dürfen bei der Ausbildung keine Schmuckgegenstände wie Piercings, Ohrringe, Nasenringe, etc. getragen werden.
Allgemeines
Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen
|
|