Kurs-Details
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Kursnummer/ Kurstyp
19980986 / Feuerbeschau-Lehrgang

Kursanfang
23.10.2017 07:30
Kursende

25.10.2017 17:00

Beginn der Buchung

03.07.2017 08:00
Mindestteilnehmeranzahl:
12
Stattfinde-Feststellung
am 09.10.2017

Kurstitel/ Kurskategorie
Feuerbeschau-Lehrgang / Feuerwehrkurs

Kursziel
Dem Lehrgangsteilnehmer die Fertigkeit und die Kenntnis zu vermitteln, im Rahmen der Organisation der Feuerbeschau als Sachverständiger die Belange der örtlichen zuständigen Feuerwehr des Einsatzbereiches zu vertreten.

Beschreibung
THEORETISCHER TEIL:
- Rechtliche Aspekte: Grundlagen des Sachverständigenwesens, Erstattung von Befund und Gutachten, Verwaltungsverfahren
- Organisatorischer Brandschutz: Wesen des Betriebsbrandschutzes, Zündquellen
- Stmk. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz
- Baulicher Brandschutz OIB-Richtlinien (Österreichisches Institut für Bautechnik)
- Baulicher Brandschutz TRVB´s
- Anforderungen Materialiengesetze (VbF, FGV, etc.)
- Aufstellbereich Feuerungsanlagen (ÖNORM H5170, B2331)
- Brandmeldeanlagen, Beurteilung und Wirkungsweise
- Anlagentechnischer Brandschutz (RWA, LÖA)
- Abwehrender Brandschutz: Löschwasserbedarf, Löschwasserbezug
- Erste und Erweiterte Löschhilfe
- Feuerwehrzu- und Auffahrten

PRAKTISCHER TEIL:
Rundgang in der Feuerwehr- und Zivilschutzschule in Gruppen, zur Beurteilung der baulichen und technischen Brandschutzeinrichtungen wie im Zuge einer Feuerbeschau mit anschließender Erstellung von Befund und Gutachten in der Gruppe.



Kursvoraussetzungen
  • Im FDISK (FW-Mitgliedskarte) oder Feuerwehrpass bestätigte allgemeine Feuerwehrdiensttauglichkeit
  • Mindestalter: 18 Jahr(e)

Notwendige Kurse
  • Einsatzleiter-Lehrgang
    Kurs absolviert

zum Kurs mitzubringen
Feuerwehrmitgliedskarte oder Feuerwehrpass, Schreibzeug, Dienstbekleidung D3*, Schutzjacke. Bei einer Nächtigung ist Waschzeug inkl. Handtuch mitzunehmen.

Achtung: Ab 1.1.2018 ist die Anmeldung zu Veranstaltungen der FWZS ausschließlich mit der Feuerwehrmitgliedskarte möglich!
* Details siehe "Richtlinien für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen"
Weiteres
Die kommissionelle Prüfung findet ca. 4 Wochen nach diesem Lehrgang statt. Eine gesonderte Anmeldung dazu ist nicht erforderlich.

Achtung: Ab 1.1.2018 ist die Anmeldung zu Veranstaltungen der FWZS ausschließlich mit der Feuerwehrmitgliedskarte möglich!
Allgemeines
Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen
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