
Kursnummer/ Kurstyp
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19464491 / Tauchdienst-Einstiegslehrgang
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Kursanfang
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01.04.2010 07:30
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Kursende
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02.04.2010 17:00
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Beginn der Buchung
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06.02.2010 08:00
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Mindestteilnehmeranzahl:
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10
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Stattfinde-Feststellung
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am 18.03.2010
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Kurstitel/ Kurskategorie
Tauchdienst-Einstiegslehrgang / Feuerwehrkurs
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Kursziel
Kennenlernen der Anforderungen, welche an einen Feuerwehreinsatztaucher gestellt werden.
Beschreibung
Schwimmkenntnisse werden anhand folgender Kriterien beurteilt:
- Beherrschen der Schwimmstile: Brust, Kraul, Rücken
- 100 m Streckenschwimmen
- 25 m Streckentauchen
- Rettungsschwimmen: 50 m Transportieren einer Person im Arm- und Kopfgriff beide bekleidet
Theoretischer Teil:
- Grundkenntnisse für den Taucher
- Grundlagen des Freitauchens
- Atemtechnik und Druckausgleich
Praktischer Teil:
Schwimmkenntnisse werden anhand folgender Kriterien beurteilt:
- Beherrschen der Schwimmstile: Brust, Kraul,
Rücken
- 100 m Streckenschwimmen
- 25 m Streckentauchen
- Rettungsschwimmen: je 50 m Retten einer Person
im Arm- und Kopfgriff - beide bekleidet
- Vorbereiten der Gerätschaften
- Flossenschwimmen
- Rettungsschwimmen
- Freitauchen
- Unterwasserzeichen
Medizische Überprüfung im Rahmen einer Tauch-tauglichkeitsuntersuchung im LKH Graz
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Kursvoraussetzungen
- Im Feuerwehrpass ärztlich bestätigte allgemeine Feuerwehrdiensttauglichkeit
- Im Feuerwehrpass ärztlich bestätigte Atemschutztauglichkeit (nicht älter als 1 Jahr) - Befund mitbringen!
- Fachärztliches Attest (HNO-Befund)
- Lungenröntgen, nicht älter als 6 Monate - Bilder mitbringen!
- Erste-Hilfe-Ausbildung (16 Stunden) nicht älter als 5 Jahre
- Mindestalter: 18 Jahr(e)
Notwendige Kurse
- Atemschutzgeräteträger-Lehrgang
Kurs absolviert
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zum Kurs mitzubringen
Feuerwehrpass, Schreibzeug, Einsatzbekleidung E2*, Kälteschutzbekleidung, Haube, Badehose, Handtuch, Badesandalen, Trainingsanzug, ABC-Taucherausrüstung (Flossen, Maske, Schnorchel), Hausschuhe, Wasch- und Putzzeug
* Details siehe "Richtlinien für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen"
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Weiteres
Anmeldung über das Bezirksfeuerwehrkommando!
Aus Sicherheitsgründen dürfen bei der Ausbildung keine Schmuckgegenstände wie Piercings, Ohrringe, Nasenringe, etc. getragen werden.
Allgemeines
Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen
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