
Kursnummer/ Kurstyp
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143 / Tauchdienst-Einstiegslehrgang
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Kategorie:
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Feuerwehrkurs
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Aktiv
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Ja
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Teilnehmer je FW
(Personen - Default-Kontingent)
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0
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Mindestalter des Kandidaten:
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18
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Mindest-Dienstzeit des Kandidaten
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0
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Kursziel
Kennenlernen der Anforderungen, welche an einen Feuerwehreinsatztaucher gestellt werden.
Beschreibung
Schwimmkenntnisse werden anhand folgender Kriterien beurteilt:
- Beherrschen der Schwimmstile: Brust, Kraul, Rücken
ohne Armtätigkeit
- 100 m Schwimmen (Brust oder Kraul)in 1:40 Minuten
- 25 m Streckentauchen
- Rettungsschwimmen: 50 m Transportieren einer Person im Arm- und Kopfgriff beide bekleidet
Theoretischer Teil:
- Grundkenntnisse für den Taucher
- Grundlagen des Freitauchens
- Atemtechnik und Druckausgleich
Praktischer Teil:
Schwimmkenntnisse werden anhand folgender Kriterien beurteilt:
- Beherrschen der Schwimmstile: Brust, Kraul,
Rücken
- 100 m Schwimmen (Brust oder Kraul) in 1:40 Minuten
- 25 m Streckentauchen
- Rettungsschwimmen: je 50 m Retten einer Person
im Arm- und Kopfgriff - beide bekleidet
- Vorbereiten der Gerätschaften
- Flossenschwimmen
- Rettungsschwimmen
- Freitauchen
- Unterwasserzeichen
Medizinische Überprüfung im Rahmen einer Tauch-tauglichkeitsuntersuchung im LKH Graz
ANMELDUNG DER TEILNEHMER AUSSCHLIEßLICH BEIM LANDESWASSERDIENSTBEAUFTRAGTEN.
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Sonderkontingente
Hinweis: Für alle anderen Feuerwehren gelten das oben angeführte Default-Kontingent.
Feuerwehr |
Max. Teilnehmerzahl |
LANDESFEUERWEHRKOMMANDO ( 60601) |
20 |
LANDESFEUERWEHRVERBAND ( 60602) |
20 |
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Kursvoraussetzungen
- Im FDISK bestätigte Atemschutztauglichkeit (AKL-Test und ÖFAST) "nicht älter als 1 Jahr" - Es sind die Daten aus der Spirometrie und Ergometrie dem Taucherarzt bei der Untersuchung vorzulegen!
- Fachärztliches HNO-Attest "Befund ist mitzubringen"
- Lungenröntgen, nicht älter als 6 Monate - "Bilder sind mitzubringen"
- Gültige Erste Hilfe-Ausbildung
- Allgemeine Einsatztauglichkeit / Jugendtauglichkeit
Notwendige Kurse
- Atemschutzgeräteträger-Lehrgang
Kurs absolviert
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zum Kurs mitzubringen
Feuerwehrmitgliedskarte und Schreibmittel.
Als Adjustierung ist für den Lehrsaal die Dienstkleidung D3 (ersatzweise E2) zu tragen.
Benötigt werden außerdem Nässe- und Kälteschutzbekleidung, Badehose, Handtuch, Badesandalen, Trainingsanzug, ABC-Taucherausrüstung (Flossen, Maske, Schnorchel). Im Falle einer Nächtigung sind zusätzlich Toilettenartikel und ein Handtuch erforderlich.
Details siehe "Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen"
Weiteres
Anmeldung der Teilnehmer ausschl. beim Landeswasserdienstbeauftragten.
Aus Sicherheitsgründen dürfen bei der Ausbildung keine Schmuckgegenstände wie Piercings, Ohrringe, Nasenringe, etc. getragen werden.
Allgemeines
Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen
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