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Kursnummer/ Kurstyp
140 / Lehrgang für Vortragende in der Entstehungsbrandbekämpfung

Kategorie:
Feuerwehrkurs

Aktiv
Ja

Teilnehmer je FW
(Personen - Default-Kontingent)

2

Mindestalter des Kandidaten:
18

Mindest-Dienstzeit des Kandidaten
0


Kursziel
Der Lehrgang für Lehrbeauftragte in der Entstehungsbrandbekämpfung ist für Feuerwehrkameraden und -innen welche Ausbildungen auf dem Gebiete der Entstehungsbrandbekämpfung für die Zivilbevölkerung durchführen.

Beschreibung
- Brandschaden Statistik
- Verbrennungsvorgang (Verbrennungsdreieck)
- Löschverfahren
- Brandklassen
- Brandgefahren
- Gefahrenzettel
- Verhalten im Brandfall
- Mittel der Ersten Löschhilfe (Löschdecke, Tragbare Feuerlöscher - im weiteren TFL genannt)
- Erklärung der verschiedenen TFL (verschiedene Löschmittel)
- Löschen eines Fettbrandes mit Deckel bzw. Löschdecke
- Demonstration eines Fettbrandes
- Spraydosenexplosion

ANMELDUNG DER TEILNEHMER AUSSCHLIEßLICH ÜBER DEN BEREICHSSONDERBEAUFTRAGTEN AN DEN LANDESSONDERBEAUFTRAGTEN FÜR EBB.

Sonderkontingente
Hinweis: Für alle anderen Feuerwehren gelten das oben angeführte Default-Kontingent.

Feuerwehr Max. Teilnehmerzahl
Austin Powder ( 53501) 0
Heilbrunn ( 57018) 0
Kapfenstein ( 45032) 0


Kursvoraussetzungen
  • Allgemeine Einsatztauglichkeit / Jugendtauglichkeit

Notwendige Kurse
  • Gruppenkommandanten-Lehrgang
    Kurs absolviert
  • Lehrgang Führen I - Steiermark
    Kurs absolviert

zum Kurs mitzubringen
Feuerwehrmitgliedskarte und Schreibmittel. Im Zuge des Lehrganges werden Videoaufzeichnungen erstellt. Diese können auf einem eigenen mitgebrachten USB-Stick mitgegeben werden. Als Adjustierung ist für den Lehrsaal die Dienstkleidung D3 (ersatzweise E2) zu tragen. Für die praktischen Übungen ist die Schutzbekleidung E1 mitzuführen. Im Falle einer Nächtigung sind zusätzlich Toilettenartikel und ein Handtuch erforderlich.

Details siehe „Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen“

Weiteres
Anmeldung der Teilnehmer ausschl. über den Bereichs-EBB-Beauftragten.

Aus Sicherheitsgründen dürfen bei der Ausbildung keine Schmuckgegenstände wie Piercings, Ohrringe, Nasenringe etc. getragen werden

Allgemeines
Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen

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