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Kursnummer/ Kurstyp
243 / Geräte- und Maschinenmeister-Lehrgang

Kategorie:
Feuerwehrkurs

Aktiv
Ja

Teilnehmer je FW
(Personen - Default-Kontingent)

2

Mindestalter des Kandidaten:
18

Mindest-Dienstzeit des Kandidaten
0


Kursziel
Dem Lehrgangsteilnehmer wird die Fähigkeit vermittelt, die Pflege, Wartung und Prüfung der Feuerwehrgerätschaften samt deren Antriebsmotoren und der Fahrzeuge ausführen zu können.

Beschreibung
THEORETISCHER TEIL:
- Aufgaben und Pflichten des Gerätemeisters
- Aufgaben und Pflichten des Maschinenmeisters
- Prüfkartei, Normen, Richtlinien und Gesetze

PRAKTISCHER TEIL:
- Einbinden von Druckschläuchen
- Druckproben von Druck- und Saugschläuchen
- Wartung, Pflege, Reparaturen von wasserführenden Armaturen
- Überprüfung der Tragkraftspritzen
- Wartung, Pflege, Reparaturen von technischen und elektrischen Geräten
- Wartung, Pflege, Reparaturen von Rettungsgeräten
- Wartung, Pflege, Reparaturen von Feuerwehrleitern
- Prüfung und Dokumentation der Fahrzeugbeladung
- Vorarbeiten zu gesetzl. Pflichtüberprüfungen von Seilwinden, Ladekränen und Anbauteilen



Kursvoraussetzungen
  • Allgemeine Einsatztauglichkeit / Jugendtauglichkeit

Notwendige Kurse
  • Feuerwehr-Grundlehrgang
    Kurs absolviert
  • Grundausbildung 2
    Kurs absolviert
  • Grundausbildung "Truppführer"
    Kurs absolviert
  • Erste Hilfe Lehrgang 16 Stunden (für die EDV-Erfassung)
    Kurs absolviert
  • Funk-Grundlehrgang
    Kurs absolviert

zum Kurs mitzubringen
Feuerwehrmitgliedskarte und Schreibmittel. Als Adjustierung ist für den Lehrsaal die Dienstkleidung D3 (ersatzweise E2) zu tragen. Für die praktischen Übungen sind technische Handschuhe sowie eine Schutzjacke als Kälte- und Nässeschutz mitzuführen. Im Falle einer Nächtigung sind zusätzlich Toilettenartikel und ein Handtuch erforderlich.

Details siehe „Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen“

Weiteres
Aus Sicherheitsgründen dürfen bei der Ausbildung keine Schmuckgegenstände wie Piercings, Ohrringe, Nasenringe, etc. getragen werden.

Allgemeines
Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen

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