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184 / Nachschulung für Gefährliche-Stoffe-Fahrzeug-Stützpunkte und Ölschadensfahrzeug-Stützpunkte
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Kategorie:
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Feuerwehrkurs
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Aktiv
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Ja
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Teilnehmer je FW
(Personen - Default-Kontingent)
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0
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Mindestalter des Kandidaten:
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17
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Mindest-Dienstzeit des Kandidaten
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0
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Buchungsberechtigung
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Gefährliche-Stoffe-Fahrzeug- und Ölschadensfahrzeug-Stützpunktfeuerwehren
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Kursziel
Nachschulung für Gefährliche-Stoffe-Fahrzeug-Stützpunkt-Feuerwehren und Ölschadensfahrzeug-Stützpunktfeuerwehren
Beschreibung
- Übungen an der Gefahrstoffübungsanlage
* Abdichten und Auffangen
* Gerätevorbereitung und Geräteablage
- Sicherung und Absperrbereiche
- Handhabung Messgeräte
* MSA-TITAN
* Zellweger Impact Pro
- Umpumpen von Flüssigkeiten
- Praktische Gefahrgutübung an der Gefahrstoffübungsanlage
* Einsatzübung mit Chemikalienschutzanzügen
* Setzen von Sofortmaßnahmen
* Absichern
* Absperrbereiche festlegen
* Dekontamination durchführen
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Kursvoraussetzungen
- Im FDISK bestätigte allgemeine Feuerwehrdiensttauglichkeit
Notwendige Kurse
- Feuerwehr-Grundlehrgang
Kurs absolviert
- Grundausbildung 1 - Praxismodul (für die EDV-Erfassung)
Kurs absolviert
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zum Kurs mitzubringen
Feuerwehrmitgliedskarte, Schreibzeug, Dienstkleidung D3 (ersatzweise E2 Variante 2) für den Lehrsaal, Einsatzbekleidung E1 - Modell Steiermark, Feuerwehrgurt, Schutzbekleidung für die Brandbekämpfung*, Chemikalienschutzanzug der Stufe II oder III, Hausschuhe, Wasch- und Putzzeug; ÖF mit Anhänger oder GSF
* Details siehe "Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen"
Weiteres
Die Anmeldung ist über das Online-Kursbuchungssystem der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Nachschulung durchzuführen. Restplätze können innerhalb von 7 Tagen vor Kursbeginn von den einberufenen Stützpunkten bzw. betroffenen Bezirksfeuerwehrverbänden bebucht werden.
Von den angemeldeten Kameraden pro Termin und Stützpunkt müssen mindestens 3 Mann den Atemschutzgeräteträger-Lehrgang absolviert haben. Die GSF-Stützpunktfeuerwehren müssen mind. 3 Mann anmelden, die den Lehrgang für Träger von Chemikalienschutzanzügen absolviert haben. Für die Überprüfung der medizinischen Tauglichkeit ist der jeweilige Feuerwehrkommandant verantwortlich.
Allgemeines
Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen
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