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Kursnummer/ Kurstyp
184 / Nachschulung für Gefährliche-Stoffe-Fahrzeug-Stützpunkte und Ölschadensfahrzeug-Stützpunkte

Kategorie:
Feuerwehrkurs

Aktiv
Ja

Teilnehmer je FW
(Personen - Default-Kontingent)

0

Mindestalter des Kandidaten:
17

Mindest-Dienstzeit des Kandidaten
0

Buchungsberechtigung
Gefährliche-Stoffe-Fahrzeug- und Ölschadensfahrzeug-Stützpunktfeuerwehren


Kursziel
Nachschulung für Gefährliche-Stoffe-Fahrzeug-Stützpunkt-Feuerwehren und Ölschadensfahrzeug-Stützpunktfeuerwehren

Beschreibung
- Übungen an der Gefahrstoffübungsanlage
* Abdichten und Auffangen
* Gerätevorbereitung und Geräteablage
- Sicherung und Absperrbereiche
- Handhabung Messgeräte
* MSA-TITAN
* Zellweger Impact Pro
- Umpumpen von Flüssigkeiten
- Praktische Gefahrgutübung an der Gefahrstoffübungsanlage
* Einsatzübung mit Chemikalienschutzanzügen
* Setzen von Sofortmaßnahmen
* Absichern
* Absperrbereiche festlegen
* Dekontamination durchführen



Kursvoraussetzungen
  • Im FDISK bestätigte allgemeine Feuerwehrdiensttauglichkeit

Notwendige Kurse
  • Feuerwehr-Grundlehrgang
    Kurs absolviert
  • Grundausbildung 1 - Praxismodul (für die EDV-Erfassung)
    Kurs absolviert

zum Kurs mitzubringen
Feuerwehrmitgliedskarte, Schreibzeug, Dienstkleidung D3 (ersatzweise E2 Variante 2) für den Lehrsaal, Einsatzbekleidung E1 - Modell Steiermark, Feuerwehrgurt, Schutzbekleidung für die Brandbekämpfung*, Chemikalienschutzanzug der Stufe II oder III, Hausschuhe, Wasch- und Putzzeug; ÖF mit Anhänger oder GSF

* Details siehe "Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen"

Weiteres
Die Anmeldung ist über das Online-Kursbuchungssystem der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Nachschulung durchzuführen. Restplätze können innerhalb von 7 Tagen vor Kursbeginn von den einberufenen Stützpunkten bzw. betroffenen Bezirksfeuerwehrverbänden bebucht werden.
Von den angemeldeten Kameraden pro Termin und Stützpunkt müssen mindestens 3 Mann den Atemschutzgeräteträger-Lehrgang absolviert haben. Die GSF-Stützpunktfeuerwehren müssen mind. 3 Mann anmelden, die den Lehrgang für Träger von Chemikalienschutzanzügen absolviert haben. Für die Überprüfung der medizinischen Tauglichkeit ist der jeweilige Feuerwehrkommandant verantwortlich.

Allgemeines
Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen

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