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161 / Flugeinweiser-Lehrgang
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Kategorie:
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Feuerwehrkurs
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Aktiv
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Ja
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Teilnehmer je FW
(Personen - Default-Kontingent)
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1
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Mindestalter des Kandidaten:
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18
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Mindest-Dienstzeit des Kandidaten
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0
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Kursziel
Bestimmen des Landesplatzes. Einweisen des Hubschraubers. Teilnehmer ausschließlich Staffelpersonal.
Beschreibung
Dieser Lehrgang dient zur Übermittlung der Grundkenntnisse im Umgang mit Hubschraubern und in der Organisation eines Lufteinsatzes.
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Sonderkontingente
Hinweis: Für alle anderen Feuerwehren gelten das oben angeführte Default-Kontingent.
| Feuerwehr |
Max. Teilnehmerzahl |
| LANDESFEUERWEHRKOMMANDO ( 60601) |
21 |
| LANDESFEUERWEHRVERBAND ( 60602) |
21 |
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Kursvoraussetzungen
- Allgemeine Einsatztauglichkeit / Jugendtauglichkeit
Notwendige Kurse
- Funk-Grundlehrgang
Kurs absolviert
- Feuerwehr-Grundlehrgang
Kurs absolviert
- Grundausbildung 2
Kurs absolviert
- Grundausbildung "Truppführer"
Kurs absolviert
- Erste Hilfe Lehrgang 16 Stunden (für die EDV-Erfassung)
Kurs absolviert
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zum Kurs mitzubringen
Feuerwehrmitgliedskarte und Schreibmittel. Als Adjustierung ist für den Lehrsaal die Dienstkleidung D3 (ersatzweise E2) zu tragen. Für die praktischen Übungen werden eine Schutzjacke als Kälte- und Nässeschutz, Helm und festes Schuhwerk benötigt.
Details siehe „Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen“
Weiteres
Der Flugeinweiser-Lehrgang ist Voraussetzung für den Flughelfer-Lehrgang.
Aus Sicherheitsgründen dürfen bei der Ausbildung keine Schmuckgegenstände wie Piercings, Ohrringe, Nasenringe, etc. getragen werden.
TREFFPUNKT FÜR DIESE VERANSTALTUNG IST ..... UM ......Uhr
Allgemeines
Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen
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