Kurstyp-Details
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Anonym


Kursnummer/ Kurstyp
96 / Grundausbildung 2

Kategorie:
Feuerwehrkurs EDV Erf.

Aktiv
Ja

Teilnehmer je FW
(Personen - Default-Kontingent)

0

Mindestalter des Kandidaten:
14

Mindest-Dienstzeit des Kandidaten
0


Kursziel
Der Lehrgangsteilnehmer soll die Aufgaben eines Truppführers eigenständig durchführen können.

Beschreibung
THEORETISCHER TEIL:
- Aufgaben eines Truppführers

PRAKTISCHER TEIL:
- Station 1: Strahlrohre
- Station 2: Schaum und Sonderlöschmittel
- Station 3: Rettungsgeräte, Knoten
- Station 4: Tragbare Leitern
- Station 5: Entstehungsbrandbekämpfung,
Wandhydranten
- Station 6: Schlußvorführung

Sonderkontingente
Hinweis: Für alle anderen Feuerwehren gelten das oben angeführte Default-Kontingent.

Feuerwehr Max. Teilnehmerzahl
Bruck an der Mur ( 42601) 100
Deutschlandsberg ( 44601) 100
Feldbach ( 45601) 100
Fuerstenfeld ( 46601) 100
Graz ( 40601) 100
Graz-Umgebung ( 41601) 100
Hartberg ( 47601) 100
Judenburg ( 48601) 100
Knittelfeld ( 49601) 100
LANDESFEUERWEHRKOMMANDO ( 60601) 100
LANDESFEUERWEHRVERBAND ( 60602) 100
Leibnitz ( 50601) 100
Leoben ( 51601) 100
Liezen ( 52601) 100
Muerzzuschlag ( 54601) 100
Murau ( 53601) 100
Radkersburg ( 55601) 100
Voitsberg ( 56601) 100
Weiz ( 57601) 100


Kursvoraussetzungen
  • Im FDISK bestätigte allgemeine Feuerwehrdiensttauglichkeit
  • 16-stündiger Erste Hilfe-Grundkurs (nicht älter als 4 Jahre)
  • Gültige Erste Hilfe-Ausbildung

Notwendige Kurse
  • Grundausbildung 1 - Praxismodul (für die EDV-Erfassung)
    Kurs absolviert

zum Kurs mitzubringen
Diese Ausbildung wird von der Feuerwehr und dem zuständigen Bereichsfeuerwehrverband durchgeführt. Details über die mitzubringende Ausrüstung sind bei diesen Stellen erhältlich.

Weiteres
Dieser Kurstermin dient nur der EDV-mässigen Erfassung von GAB II Absolventen durch die Bereichsfeuerwehrverbände.

Die Terminfestlegung, Anmeldung und Einberufung zu den einzelnen Ausbildungsmodulen für die GAB II erfolgt über den jeweilig zuständigen Bereichsfeuerwehrverband!

Allgemeines
Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen

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