Kursnummer/ Kurstyp
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84 / Grundlehrgang für Feuerwehrtechniker 2 - Fahrzeug- und Gerätewesen
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Kategorie:
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Feuerwehrkurs
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Aktiv
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Nein
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Teilnehmer je FW
(Personen - Default-Kontingent)
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0
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Mindestalter des Kandidaten:
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18
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Mindest-Dienstzeit des Kandidaten
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1
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Kursziel
Im Teil 2 der Grundschulung für Feuerwehrtechniker werden Feuerwehrfahrzeuge, -geräte und -ausrüstung vorgestellt sowie gesetzliche und organisatorische Rahmenbedingen für die Ausstattung der Feuerwehren vermittelt
Beschreibung
theoretischer Teil:
- Gesetzliche Bestimmungen (LFG, StmkKschG, StVergG, FpolG,..)
- Persönliche Schutzausrüstung
- Ausrüstung für die Brandbekämpfung
- Bauliche Anlagen
- Fahrzeuge und Geräte für die allgemeine technische Hilfeleistung
- Sonderdienste der Feuerwehr
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Sonderkontingente
Hinweis: Für alle anderen Feuerwehren gelten das oben angeführte Default-Kontingent.
Feuerwehr |
Max. Teilnehmerzahl |
LANDESFEUERWEHRKOMMANDO ( 60601) |
30 |
LANDESFEUERWEHRVERBAND ( 60602) |
30 |
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Kursvoraussetzungen
- Im FDISK bestätigte allgemeine Feuerwehrdiensttauglichkeit
- Absovierung einer technisch orientierten Hochschule oder einer Höheren Technischen Lehranstalt
- Maturanten mit einschlägiger mehrjähriger Erfahrung in den Bereichen Bauwesen, Chemie oder Fahrzeugtechnik
Notwendige Kurse
- Feuerwehr-Grundlehrgang
Kurs absolviert
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zum Kurs mitzubringen
Feuerwehrpass, Schreibzeug, Einsatzbekleidung D3*, Hausschuhe, Wasch- und Putzzeug
* Details siehe "Richtlinien für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen"
Weiteres
Dies ist einer von drei Teilen des Grundlehrganges für Feuerwehrtechniker.
Die Anmeldung ist über den Dienstweg beim Landesfeuerwehrkommando einzubringen!
Allgemeines
Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen
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