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Kursnummer/ Kurstyp
57 / Feuerwehr-Lehrtaucherseminar mit dem ÖBFV

Kategorie:
Feuerwehrkurs

Aktiv
Ja

Teilnehmer je FW
(Personen - Default-Kontingent)

3


Kursziel
Fähigkeiten zur Durchführung von Tauchausbildungen mit Prüfung von Feuerwehreinsatztauchern als Tauchlehrer- oder Assistent gemäß ÖNORM D 1101/1102

Beschreibung
Theorie:
- Festlegen aller Abschnitte der Ausbildungs-
vorschrift "Tauchen" des ÖBFV (Physik, Technik,
Tauchgangsberechnungen, Tauchmedizin)
- Verhaltensweisen nach Zwischenfällen beim
Tauchen
- Tauchgangs-Management
- Unfall- bzw. Notfallmanagement
- Lehrauftritte nach zugewiesenen Themen

Praxis:
- Tauchgangs-Management - Beherrschen der eigenen
Ausrüstung und damit verbunden die neutrale
Tarierung in großen Tiefen - sowie Einstiege vom
Ufer und Boot
- Verhaltensweisen nach Zwischenfällen beim
Tauchen - kontrollierte Aufstiege unter Wechsel-
atmung, alternativer Luftversorgung und mit
reaktionslosem Taucher
- Unfall- bzw. Notfallmanagement
- Unfall- bzw. Notfallmanagement - Rettungskette
- Lehrauftritte nach zugewiesenen Themen



Kursvoraussetzungen
  • Im FDISK bestätigte allgemeine Feuerwehrdiensttauglichkeit
  • Ärztliche Tauchtauglichkeit < 1 Jahr bestätigen
  • Abgeschlossene Tauch- und Rettungstauchausbildung 40 m
  • Nachweis im Taucherlogbuch/Taucherpass > 150 Tauchgänge, davon > 20 im Ausbildungsjahr
  • EH-Grundkurs (16 Stunden) nicht älter als 5 Jahre
  • Tätigkeit als Tauchlehrerassistent im jeweiligen Verband bzw. Organisation

zum Kurs mitzubringen
Feuerwehrtaucherlogbuch, Feuerwehrtaucherpass, Feuerwehrmitgliedskarte, Schreibzeug, Dienstkleidung D3 (ersatzweise E2 Variante 2) für den Lehrsaal, Kälte- und Nässeschutzbekleidung, Haube, Badehose, Handtuch, Badesandalen, Trainingsanzug, ABC-Taucherausrüstung (Flossen, Maske, Schnorchel), komplette Nasstauchausrüstung mit alternativer Luftversorgung Presslufttauchgerät > 10 l, Taucheruhr, Unterwasserkompass. Bei einer Nächtigung ist Waschzeug inkl. Handtuch mitzunehmen.

* Details siehe "Richtlinien für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen"

Weiteres
Bestätigung der Funktion erfolgt in den jeweiligen Landesfeuerwehrverbänden bzw. Direktionen der Berufsfeuerwehren.

Aus Sicherheitsgründen dürfen bei der Ausbildung keine Schmuckgegenstände wie Piercings, Ohrringe, Nasenringe, etc. getragen werden.

Allgemeines
Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen

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