Kurstyp-Details
Login
Anonym


Kursnummer/ Kurstyp
55 / Tauchgerätewarte-Lehrgang

Kategorie:
Feuerwehrkurs

Aktiv
Ja

Teilnehmer je FW
(Personen - Default-Kontingent)

0

Mindestalter des Kandidaten:
18

Mindest-Dienstzeit des Kandidaten
0


Kursziel
Der Tauchgerätewart wird geschult, sämtliche Ausrüstungsgegenstände der Feuerwehr für den Einsatz unter Wasser einsatzbereit zu halten, zu warten und Prüfungen entsprechend den gesetzlichen Grundlagen und Herstellungsempfehlungen zu veranlassen und Aufzeichnungen zu führen.

Beschreibung
THEORETISCHER TEIL:
- Aufgaben des Tauchgerätewartes in der Wehr
- Vorschriften und Normen für die im Tauchdienst verwendeten Gerätschaften
- Vorstellen der persönlichen und zusätzlichen Ausrüstungen eines FW-Einsatztauchers lt. der akt. gült. Wasserdienstrichtline

PRAKTISCHER TEIL:
- Reinigung, Desinfektion, Wartung, Reparatur und Funktionsprüfung der im Tauchdienst verwendeten Gerätschaften, Atemregler, Rettungs- und Tarierweste, Presslufttauchgerät, Konsolen, Unterwasserlampen
- Bedienungs- und Wartungsvorschriften für den Betrieb von Atemluftkompressoren

Anmeldung der Teilnehmer erfolgt über den Landessonderbeauftragter für
Wasserdienst.

Sonderkontingente
Hinweis: Für alle anderen Feuerwehren gelten das oben angeführte Default-Kontingent.

Feuerwehr Max. Teilnehmerzahl
LANDESFEUERWEHRVERBAND ( 60602) 18


Kursvoraussetzungen
  • Allgemeine Einsatztauglichkeit / Jugendtauglichkeit

Notwendige Kurse
  • Feuerwehr-Grundlehrgang
    Kurs absolviert
  • Grundausbildung 2
    Kurs absolviert
  • Grundausbildung "Truppführer"
    Kurs absolviert
  • Funk-Grundlehrgang
    Kurs absolviert
  • Erste Hilfe Lehrgang 16 Stunden (für die EDV-Erfassung)
    Kurs absolviert

zum Kurs mitzubringen
Feuerwehrmitgliedskarte, Feuerwehrtaucherlogbuch und Schreibmittel. Als Adjustierung ist für den Lehrsaal die Dienstkleidung D3 (ersatzweise E2) zu tragen. Weiters sind ein komplettes Presslufttauchgerät 15l und ein Trockentauchanzug mitzuführen. Im Falle einer Nächtigung werden zusätzlich Toilettenartikel und ein Handtuch benötigt.

Details siehe "Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen"

Weiteres
Anmeldung der Teilnehmer ausschl. beim Landeswasserdienstbeauftragten.

Allgemeines
Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen

Anmelden