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54 / Ausbildungslehrgang zum Sachkundigen für die Löscherüberprüfung
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Kategorie:
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Feuerwehrkurs
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Aktiv
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Ja
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Teilnehmer je FW
(Personen - Default-Kontingent)
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2
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Mindestalter des Kandidaten:
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18
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Mindest-Dienstzeit des Kandidaten
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0
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Kursziel
Nach Absolvierung des Lehrganges soll der Teilnehmer die Fähigkeit besitzen, tragbare Feuerlöscher zu überprüfen und instandzusetzen. Dieser Lehrgang ist für jene Personen vorgesehen, die zukünftig als nicht zertifizierter Sachkundiger die tragbaren Feuerlöscher innerhalb der Feuerwehr überprüfen sollen.
Beschreibung
THEORETISCHER TEIL:
- gesetzliche Grundlagen
- Verhalten im Brandfall
- Brandchemie
- TRVB
PRAKTISCHER TEIL:
- Löscherüberprüfung
- Nachfüllen
- Instandsetzen
- Mängelbehebung
Absolventen dieses Lehrganges sind nicht berechtigt, die Überprüfung von Feuerlöschern gewerberechtlich zu nutzen.
Erlaubt ist nach positiver Absolvierung dieses Lehrganges die Überprüfung und Instandsetzung von tragbaren Feuerlöschern durch den Feuerwehrmann in seiner Freiwilligen Feuerwehr, den Betriebsfeuerwehrmann in seinem Betrieb und dem Gemeindebediensteten mit gültigem Dienstvertrag in seiner Dienststelle nur die Feuerlöscher, die im Besitze der jeweiligen Gemeinde sind.
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Kursvoraussetzungen
- In der Feuerwehr als Sachkundiger für die Löscherüberprüfung tätig
- Allgemeine Einsatztauglichkeit / Jugendtauglichkeit
Notwendige Kurse
- Feuerwehr-Grundlehrgang
Kurs absolviert
- Grundausbildung 2
Kurs absolviert
- Grundausbildung "Truppführer"
Kurs absolviert
- Funk-Grundlehrgang
Kurs absolviert
- Erste Hilfe Lehrgang 16 Stunden (für die EDV-Erfassung)
Kurs absolviert
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zum Kurs mitzubringen
Feuerwehrmitgliedskarte, Schreibzeug, Dienstkleidung D3 (ersatzweise E2 Variante 2) für den Lehrsaal, Einsatzbekleidung E2 - Modell Steiermark. Bei einer Nächtigung ist Waschzeug ink. Handtuch mitzunehmen.
Für die praktische Unterweisung ist vom Lehrgangsteilnehmer eine Schutzbekleidung zum Kurs mitzubringen.
* Details siehe "Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen"
Weiteres
Aus Sicherheitsgründen dürfen bei der Ausbildung keine Schmuckgegenstände wie Piercings, Ohrringe, Nasenringe etc. getragen werden.
Allgemeines
Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen
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