Kurstyp-Details
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Anonym


Kursnummer/ Kurstyp
103 / Nachschulung Flugdienst

Kategorie:
Feuerwehrkurs

Aktiv
Ja

Teilnehmer je FW
(Personen - Default-Kontingent)

0

Mindestalter des Kandidaten:
18

Mindest-Dienstzeit des Kandidaten
0


Kursziel
Dem Lehrgangsteilnehmer werden die aktuellen Neuerungen aus dem Bereich des Flugdienstes vermittelt.

Beschreibung
AUSSENVERANSTALTUNG:

THEORETISCHER TEIL:
- Seiltechnik
- allgemeine Grundlagen des Flugdienstes
- Vorbereitung der Einsatzübung
- Einweisung an den Fluggeräten des BmI und BmLV

EINSATZÜBUNG: zB: "Bodenfeuer in unwegsamen Gelände"


ACHTUNG - Anmeldungen ausschließlich über den Landesfeuerwehrverband Steiermark und nur für aktive Feuerwehrflughelfer oder Mitglieder der Stützpunktfeuerwehren für die Waldbrandbekämpfung!

Sonderkontingente
Hinweis: Für alle anderen Feuerwehren gelten das oben angeführte Default-Kontingent.

Feuerwehr Max. Teilnehmerzahl
LANDESFEUERWEHRKOMMANDO ( 60601) 30
LANDESFEUERWEHRVERBAND ( 60602) 30


Kursvoraussetzungen
  • Im FDISK bestätigte Atemschutztauglich-keit (AKL-Test)
  • Aktiver Feuerwehrflughelfer oder Mitglied der Stützpunktfeuerwehr für die Waldbrandbekämpfung
  • Allgemeine Einsatztauglichkeit / Jugendtauglichkeit

Notwendige Kurse
  • Feuerwehr-Grundlehrgang
    Kurs absolviert
  • Grundausbildung 2
    Kurs absolviert
  • Grundausbildung "Truppführer"
    Kurs absolviert
  • Funk-Grundlehrgang
    Kurs absolviert
  • Erste Hilfe Lehrgang 16 Stunden (für die EDV-Erfassung)
    Kurs absolviert

zum Kurs mitzubringen
Feuerwehrmitgliedskarte und Schreibmittel. Für die praktischen Übungen sind die Schutzbekleidung E1 und die Flugdienstausrüstung (Flughelferausrüstung und Einsatzrucksack des Bereiches) erforderlich.

Details siehe „Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen“

Weiteres
Anmeldungen ausschl. über den Sachbearbeiter Landesfeuerwehrverband Stmk. und nur für aktive Feuerwehrflughelfer oder Mitglieder der Stützpunktfeuerwehren für die Waldbrandbekämpfung!

Jeder Feuerwehr-Flughelfer hat diese Nachschulung jährlich zu absolvieren.
Weiters ist von allen Feuerwehrflughelfern bis 31.3. des laufenden Jahres ein Leistungsnachweis abzulegen. Dabei sind Kenntnisse in der Seiltechnik, in der Zusammenarbeit mit Luftfahrzeugen und die körperliche Fitness vorzuweisen.

Aus Sicherheitsgründen dürfen bei der Ausbildung keine Schmuckgegenstände wie Piercings, Ohrringe, Nasenringe, etc. getragen werden.

TREFFPUNKT FÜR DIESE VERANSTALTUNG IST ..... UM ......Uhr

Allgemeines
Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen

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