Kurstyp-Details
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Kursnummer/ Kurstyp
15 / Schiffsführer-Lehrgang

Kategorie:
Feuerwehrkurs

Aktiv
Ja

Teilnehmer je FW
(Personen - Default-Kontingent)

0

Mindestalter des Kandidaten:
18

Mindest-Dienstzeit des Kandidaten
0


Kursziel
Mit den erlernten Kenntnissen und Fertigkeiten soll der/die Schiffsführer*in ein motorisiertes Wasserfahrzeug, mit Innen- bzw. Außenborder und unterschiedlicher Antriebsarten, sichere Manöver im Einsatz durchführen können. Aufgrund des Schifffahrtsgesetzes idgF. ist zur selbständigen Führung eines Wasserfahrzeuges das Erlangen des „Schiffführerpatent 10 m“ erforderlich.

Beschreibung
THEORETISCHER TEIL:
- Das Österreichische Schifffahrtsrecht:
a) rechtstheoretische Grundlagen für die
Erlangung des Schiffsführerpatentes
b) Boots- und Motorenkunde
- Gefahren bei Einsätzen auf dem Wasser

PRAKTISCHER TEIL:
- Ausrüstung der Boote
- Beherrschen folgender Manöver:
An-, Ablegen, Festmachen, Wenden auf engem
Raum, Mann über Bord, Ankern
- Seemannsknoten
- praktische Boots- und Motorenwartung

Sonderkontingente
Hinweis: Für alle anderen Feuerwehren gelten das oben angeführte Default-Kontingent.

Feuerwehr Max. Teilnehmerzahl
LANDESFEUERWEHRKOMMANDO ( 60601) 20
LANDESFEUERWEHRVERBAND ( 60602) 20


Kursvoraussetzungen
  • Gültige Erste Hilfe-Ausbildung
  • Allgemeine Einsatztauglichkeit / Jugendtauglichkeit

Notwendige Kurse
  • Schiffsführer-Grundlehrgang
    Kurs absolviert

zum Kurs mitzubringen
Feuerwehrmitgliedskarte, 1 Passfoto, Führerschein "Gruppe B" und Kopie des Führerscheins beidseitig und ca. € 180,00 Bargeld für Prüfungs- und sonstige Gebühren, Schreibzeug, Dienstkleidung D3 (ersatzweise E2 Variante 2) für den Lehrsaal (bestehend aus: Einsatzhose und -bluse oder Overall, schwarze Schuhe, Kopfbedeckung), Kälte- und Nässeschutzbekleidung (Spezielle WD-Bekleidung), Haube, Rettungsweste und Sonnenschutzmittel.

Bei einer Nächtigung ist Waschzeug inkl. Handtuch mitzunehmen.

Zusätzlich ist das ausreichende Farbunterscheidungsvermögen durch ein ärztliches Gutachten auf Basis eines anerkannten medizinischen Tests nachzuweisen. Diese Untersuchung wird durch einen Arzt im Zuge des Lehrganges an der FWZS Stmk. durchgeführt.

* Details siehe "Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen"

Weiteres
ANMELDUNG DER TEILNEHMER AUSSCHLIEßLICH BEIM LANDESWASSERDIENSTBEAUFTRAGTEN.

Aus Sicherheitsgründen dürfen bei der Ausbildung keine Schmuckgegenstände wie Piercings, Ohrringe, Nasenringe, etc. getragen werden.

Allgemeines
Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen

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