
Kursnummer/ Kurstyp
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14 / Schiffsführer-Grundlehrgang
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Kategorie:
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Feuerwehrkurs
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Aktiv
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Ja
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Teilnehmer je FW
(Personen - Default-Kontingent)
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0
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Mindestalter des Kandidaten:
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17
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Mindest-Dienstzeit des Kandidaten
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0
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Kursziel
Der Lehrgangsabsolvent soll eine Feuerwehrzille mit dem Fahrbehelf (Schiffsstange und Ruder) so steuern können, dass eine Menschenrettung auf dem Wasser durchgeführt werden kann.
Beschreibung
THEORETISCHER TEIL:
- Eigenschaften, Gewässer - nautische Begriffe
- die Zille - Fahrbehelf
- Organisation des Wasserdienstes in der Steiermark
PRAKTISCHER TEIL:
- Überprüfen der Schwimmkenntnisse
- Schieben, Rudern, Übersetzen als Steuer- und Kranzlmann
- Wartung der Boote
- Seemannsknoten
ANMELDUNG DER TEILNEHMER AUSSCHLIEßLICH BEIM LANDESWASSERDIENSTBEAUFTRAGTEN.
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Sonderkontingente
Hinweis: Für alle anderen Feuerwehren gelten das oben angeführte Default-Kontingent.
Feuerwehr |
Max. Teilnehmerzahl |
LANDESFEUERWEHRVERBAND ( 60602) |
18 |
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Kursvoraussetzungen
- Schwimmkenntnisse:
- 20 min Dauerbrustschwimmen
- 5 min Rückenschwimmen ohne Armbewegungen
- 15 m Streckentauchen
- 30 m Retten einer etwa gleichschweren Person und Anwendung der Rettungsgriffe "Kopf- und Achselgriff"
- Gültige Erste Hilfe-Ausbildung
- Allgemeine Einsatztauglichkeit / Jugendtauglichkeit
Notwendige Kurse
- Feuerwehr-Grundlehrgang
Kurs absolviert
- Grundausbildung 2
Kurs absolviert
- Grundausbildung "Truppführer"
Kurs absolviert
- Funk-Grundlehrgang
Kurs absolviert
- Erste Hilfe Lehrgang 16 Stunden (für die EDV-Erfassung)
Kurs absolviert
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zum Kurs mitzubringen
Feuerwehrmitgliedskarte und Schreibmittel. Als Adjustierung ist für den Lehrsaal die Dienstkleidung D3 (ersatzweise E2) zu tragen. Für die praktischen Übungen werden eine Schutzjacke als Kälte- und Nässeschutz, eine Haube, Badehose, Handtuch, Badesandalen, Trainingsanzug sowie eine Rettungsweste benötigt. Im Falle einer Nächtigung sind zusätzlich Toilettenartikel und ein Handtuch erforderlich.
Details siehe „Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen“
Weiteres
Anmeldung der Teilnehmer ausschl. beim Landeswasserdienstbeauftragten!
Aus Sicherheitsgründen dürfen bei der Ausbildung keine Schmuckgegenstände wie Piercings, Ohrringe, Nasenringe, etc. getragen werden.
Am Beginn des Lehrganges werden die erforderlichen Schwimmkenntnisse anhand folgender Parameter überprüft:
20 min Brustschwimmen, 5 min Rückenschwimmen ohne Armbewegungen, 15 m Streckentauchen, 30 m Retten einer Person unter Anwendung der Rettungsgriffe "Kopf- bzw. Achselgriff"
Allgemeines
Informationen für den Besuch von Feuerwehrlehrgängen
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